Was müssen unsere Mitglieder mitbringen?
Abschluss als Akademische ExpertInnen für Komplementäre Gesundheitspflege
Personen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Angehörige eines Gesundheitsberufes mit einem universitären Abschluss und einer Ausbildung in einer vom Verein angeführten komplementären Methode. (mind. UE: TT 45, Aromapflege 30, CranioSacral Präventiv 30, Tuina 30).
Alle Personen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, welche eine abgeschlossene § 64 Weiterbildung in einer der angeführten komplementären Methoden haben.